Stf-Bildung mit Bedeutungsaenderung ( was: Stf und StGr)

Monika Budde monika.budde at TU-BERLIN.DE
Wed May 7 13:42:05 UTC 2008


<Reply ggf direkt an: il-list at listserv.linguistlist.org, nicht über den
"Reply/Antwort"-Button>

Liebe Kollegen,

am 28.04.2008 schrieb Hans-Heinrich Lieb:

>... Jeder
>Stammformbildungsprozeß muß (bei Wortbildung) bedeutungsverändernd sein. Bei
>Abkürzung ist diese Bedingung nur scheinbar verletzt; die semantische
>Funktion ist Extensionalisierung, d.h. der Inhalt des neuen Begriffs besteht
>aus der Eigenschaft, zur Extension des alten Begriffs zu gehören; alter und
>neuer Begriff sind damit logisch äquivalent.

Was ist die Motivation für die Forderung von Bedeutungsveränderung? Sie
führt dazu, dass auch bei der Kurzwortbildung zu einem Appellativum wie
_Lastkraftwagen_W (-> _LKW_W) oder _Information_W (-> _Info_W)
Extensionalisierung auf der Bedeutungsseite angesetzt werden muß: Gebildet
werden Wortstämme, zu denen dann das Kurzwort gebildet wird (sonst wäre
die Pluralbildung kaum zu verstehen), wobei sich die Bedeutung der
Ausgangseinheit und des Kurzwortes 'nicht unterscheiden' (Sinn des
Abkürzens). Extensionalisierung sichert nun aber nur logische Äquivalenz,
d.h. extensionale Gleichheit, nicht intensionale Gleichheit. Dies halte
ich bei der Kurzwortbildung zu einem Appellativum für eine fragwürdige
Konsequenz - u.a. auch deshalb, weil Sprecher das Kurzwort und seine
Bedeutung kennen können, ohne das Langwort zu kennen.

(Anm.: Bei der Kurzwortbildung zu Eigennamen (mit Bedeutungen vom Typ
'heißt ....') und bei der Kurzwortbildung zu echten syntaktischen Fügungen
(mit syntaktischer Bedeutung) muss es zu semantischen Unterschieden
kommen: Bei Eigennamen wird 'umgetauft', bei syntaktischen Fügungen muss
aus der syntaktischen Bedeutung eine begriffliche Bedeutung gebildet
werden.)

Viele Grüße
Monika Budde



More information about the IL-List mailing list