16.2597, Diss: Lexicography: Voltmer: 'Werkzeuge f ür ...'
LINGUIST List
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Sat Sep 10 20:16:41 UTC 2005
LINGUIST List: Vol-16-2597. Sat Sep 10 2005. ISSN: 1068 - 4875.
Subject: 16.2597, Diss: Lexicography: Voltmer: 'Werkzeuge für ...'
Moderators: Anthony Aristar, Wayne State U <aristar at linguistlist.org>
Helen Aristar-Dry, Eastern Michigan U <hdry at linguistlist.org>
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Terry Langendoen, U of Arizona
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The LINGUIST List is funded by Eastern Michigan University, Wayne
State University, and donations from subscribers and publishers.
Editor for this issue: Takako Matsui <tako at linguistlist.org>
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1)
Date: 09-Sep-2005
From: Leonhard Voltmer < LVoltmer at web.de >
Subject: Werkzeuge für Rechtsdatenbanken
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Date: Sat, 10 Sep 2005 16:15:41
From: Leonhard Voltmer < LVoltmer at web.de >
Subject: Werkzeuge für Rechtsdatenbanken
Institution: University of Munich
Program: Department of Romance Languages
Dissertation Status: Completed
Degree Date: 2005
Author: Leonhard A.G. Voltmer
Dissertation Title: Werkzeuge für Rechtsdatenbanken
Linguistic Field(s): Lexicography
Dissertation Director(s):
Wulf Oesterreicher
Dissertation Abstract:
Wenn in Rechtstexten Wissen über das Recht enthalten ist, dann müsste in
vielen Texten viel Recht zu finden sein. Die Korpuslinguistik bearbeitet
linguistische Fragestellungen anhand großer Textmengen, die ausgewählt,
erworben, aufbereitet (annotiert) und dann durchsucht/bearbeitet werden.
Die fünf Kapitel dieser Arbeit widmen sich jeweils einem wichtigen Thema,
zu dem Methoden vorgestellt, in Werkzeugen implementiert und diskutiert
werden. Im ersten Kapitel (Dokumentklassifikation) wird eine Methode
vorgestellt, mit der gezielt Rechtstexte aus dem Internet ausgewählt,
akquiriert und geordnet in ein Korpus abgelegt werden können. Auch hier
sollen die Voraussetzungen so gering wie möglich gehalten werden, damit
möglichst breiter Gebrauch von der Methode gemacht werden kann. Die
Einteilung des Rechts in einzelne Fachgebiete hat weitreichende Folgen.
Sowohl Texte wie Rechtskonzepte erlangen ihre spezielle Bedeutung durch ihr
Fachgebiet. Das zweite Kapitel (Fachgebietsklassifikation) gibt einen
Überblick über die Problematik der Fachgebietseinteilung und stellt zwei
automatische Fachgebietserkenner vor, die diese Spezialaufgabe besser lösen
als die in Kapitel 1 vorgestellte allgemeine Dokumentklassifikation. Eine
große Veränderung erfährt die Rechtsterminologie und -terminografie durch
den Übergang von der physischen zur elektronischen Schrift. Damit muss
nicht mehr eine Darstellungsweise allen Anforderungen gerecht werden,
sondern die Darstellung kann dynamisch an die Umstände angepasst werden. Im
dritten Kapitel (Dynamische Termdarstellung) wird das Konzept einer
dynamischen Termdarstellung vorgestellt und seine technische Umsetzung
skizziert. Das vierte Kapitel Termextraktion durch Beispielterme stellt
eine automatische Termextraktionsmethode vor, die mit relativ geringen
Voraussetzungen gute Ergebnisse liefert und damit für weniger stark
verbreitete Sprachen eine Alternative zu kommerziellen Programmen
darstellt. Dieses Instrument kann bei der zentralen Aufgabenstellung der
Terminografie, dem Auffinden und der Auswahl der Termini, eingesetzt
werden. Hier wird aber auch gezeigt, wie die Termextraktion zur Indizierung
des in den meisten terminografischen Projekten vorhandenen
Hintergrundkorpus verwendet werden kann. Das fünfte Kapitel (Organisation
rechtlichen Wissens) gibt einen Überblick über die vielfältigen
Möglichkeiten der Einteilung und Repräsentation von (rechtlichem) Wissen.
Eine Methode der Wissensrepräsentation mit formaler Sprache, die logische
Operationen ermöglicht, ist eine Ontologie. Es wurde eine Ontologie für
eine Rechtsdatenbank erstellt und alle damit zusammenhängenden Aspekte
diskutiert. Im Fazit wird schließlich diskutiert, für welche Bereiche der
Arbeit mit Rechtsdatenbanken bereits jetzt relativ einfache Werkzeuge zur
Verfügung stehen und wo die Entwicklung von weiteren Werkzeugen ansetzen
könnte. Die Kapitel sind so geschrieben, dass sie auch einzeln gelesen
werden können, ohne jedoch allzu starke Überschneidungen zuzulassen.
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LINGUIST List: Vol-16-2597
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